Entstehungsgeschichte

Das österreichische Telekommunikationsgesetz [1073] (TKG) hat schon im Vorfeld seines Entstehens [1074] in juristischen Fachkreisen einige Aufmerksamkeit erfahren. [1075] Vor Beschlußfassung durch den Nationalrat wurde ein Entwurf für ein “Bundesgesetz betreffend das Fernmeldewesen und die Telekommunikation” vom 4.7.1996 erstellt. Dieser Entwurf wurde von der Sektion IV des BM für Wissenschaft und Verkehr überarbeitet [1076] und ein weiterer Entwurf eines “Bundesgesetzes betreffend die Telekommunikation” wurde auch am Internet [1077] bis zum 15.2.1997 zur Begutachtung präsentiert.

Am 10. Juli 1997 kam es nach 2. und 3. Lesung zur Beschlußfassung im Nationalrat [1078], wo der Gesetzesvorschlag “Bundesgesetz, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird, das Telegraphenwegegesetz, das Fernmeldegebührengesetz und das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz geändert werden sowie ergänzende Bestimmungen zum Rundfunkgesetz und zur Rundfunkverordnung getroffen werden” angenommen wurde.

Am 24 Juli 1997 kam es zur Abstimmung im Bundesrat, über den Antrag keinen Einspruch gegen diesen Gesetzesvorschlag zu erheben. Dieser Antrag wurde in der 629. BR-Sitzung angenommen [1079] .

Das Bundesgesetz wurde im BGBl. I Nr. 100/1997 veröffentlicht. Im TKG bestimmt § 128 Abs 1, daß dieses Bundesgesetz mit 1.August 1997 in Kraft tritt.

Dieses Bundesgesetz besteht aus 7 Artikel. Der erste und wichtigste Artikel beinhaltet das Telekommunikationsgesetz im engeren Sinn. Der Vollständigkeit halber seien noch die anderen Artikel erwähnt:


[1073] Die vorliegenden Ausführungen beziehen sich auf den Text, der in den parlamentarischen Materialen No 824 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP veröffentlicht wurde. Es ist dies der Bericht des Verkehrsausschusses, der nach 2. und 3. Lesung unverändert angenommen wurde. Dies ist auch dem stenographischen Protokoll über die Abstimmung (im Internet unter: http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XX/NRSP/NRSP_081/081_217.html) zu entnehmen. Der Text des Verkehrsausschusses ist ebenfalls im Internet unter http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XX/I/his/008/I00824_.html abzurufen.
[1074] Zur Entstehungsgeschichte im Nationalrat siehe auch http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XX/I/his/007/I00759_.html
[1075] Hier seien die Gutachten von Prof. Schmölzer und Dr. Mayer-Schönberger erwähnt, im Internet unter http://mailbox.univie.ac.at/~a3311man/telecom/gutachten.html; die Stellungnahme der ARGE DATEN zum Telekommunikationsgesetz vom 15.2.1997. Die angeführten Dokumente sind beim Autor als Datei zur Einsicht verfügbar. Im speziellen zur Regelung der Fangschaltung, Schmölzer, Cyberstructure: Die “Fangschaltung”, in Juridicum 2/97 , S 43
[1076] laut einem Gespräch mit Dr. Schröder, PTA
[1077] http://www.bmwf.gv.at/7forsch/forecht/tkg/tkgent.htm
[1078] 81. NR-Sitzung der XX. GP
[1079] gem. § 53 ff GO-BR
[1080] Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 23. November 1965 über die Errichtung und den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen (Rundfunkverordnung), BGBl. Nr. 333/1965, in der Fassung BGBl. I Nr. 43/1997, wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 4 und die §§ 20, 21, 22, 23, 24 und 25 Abs. 2 entfallen.
[1081] Das Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Kabel- und Satellitenrundfunk erlassen werden, BGBl. I Nr. 42/1997, wird geändert.
[1082] In das Bundesgesetz über Fernmeldegebühren, BGBl. Nr. 170/1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 637/1996, wird Artikel Ia eingefügt.
[1083] Das Telegraphenwegegesetz, BGBl. Nr. 435/1929, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 20/1970, wird geändert. Die augenscheinlichste Änderung
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