Inline Link

Inline Links sind Grafiken, die am Bildschirm als Teil einer (im Gegensatz zu verschiedenen Fenstern) WWW-Seite sichtbar sind, die allerdings einen anderen Ursprung haben als die WWW-Seite selbst. So ist es möglich eine Homepage mit hunderten Bildern zu programmieren, ohne auf dem eigenen Serverplatz auch nur ein Bild abzulegen. Es werden einfach die schon am WWW vorhandenen Grafiken (und diese gehen sicherlich in die Millionen) verwendet. Der Begriff Link ist vielleicht etwas irreführend, da der Betrachter von der Tatsache, daß sich diese Bilder nicht am gleichen Server sondern ganz wo anders befinden, nichts mitbekommt. Es muß dabei kein Link angeklickt werden, sondern der Browser des Betrachters setzt nach den Anweisungen des HTML-Codes die WWW-Seite zusammen. Hierbei können auch die Originalbilder in der Größe verändert werden. Daß die Grafiken nicht mehr im selben Zusammenhang stehen wie vom Urheber geplant, liegt auf der Hand.

Der bekannteste Fall ist der “Dilbert”-Fall. [1062] Auf einer Homepage der Princton University wurden laufend neue Bilder einer Figur namens “Dilbert” gezeigt. Diese Comicfigur ist für die United Feature Syndicate, Inc urheberrechtlich geschützt. Der Autor der beanstandeten Webseite nahm aber keine wie immer geartete Vervielfältigung des Werks vor. Nur der Sourcecode der HTML-Seite gab als Adresse des Bildes im Internet die Internetadresse auf dem Webserver der United Feature Syndicate, Inc an. Somit war grundsätzlich die Seite des Studenten zu sehen, die Bilder wurden aber direkt vom Firmenserver der United geliefert. Er teilte dies der United Feature Inc mit, die aber ihrerseits mit Klagsdrohungen reagierte. Ein Monat später wurde die Seite offline genommen.

Eine Vervielfältigung des Bildes findet so zwar beim Betrachten der Homepage aber nicht beim Anbieter der Homepage statt. Diese kommt von einem anderen Server. Deshalb kommt bezüglich der Vervielfältigung nur ein Eingriff von Seiten des Betrachters der Homepage in Betracht. Diese Vervielfältigung ist aber gerechtfertigt. [1063] Als Rechtsverletzung kommt deshalb ein Eingriff in das Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe in Betracht. Durch den vom Autor erstellten HTML-Code findet die öffentlichen Wiedergabe statt. Da sie im Internet stattfindet, ist die Wiedergabe auf jeden Fall öffentlich. Näheres zur öffentlichen Wiedergabe siehe Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht (Recht auf öffentliche Wiedergabe)


[1062] Im Internet dokumentiert unter http://www.cs.princeton.edu/˜dwallach/dilbert
[1063] Es handelt sich nur um die technisch notwendige Vervielfältigung im Cache-Speicher des Browsers und im Arbeitsspeicher des Computers. Siehe dazu Urheberrechtliche Relevanz des Betrachtens von Web-Seiten und Speichern von Daten im lokalen Zwischenspeicher (Cache)
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