Telekom Control GmbH

Die Telekom Control GmbH, die unter dem Namen “Telekom-Control Österreichische Gesellschaft für Telekommunikationsregulierung mit beschränkter Haftung"(§ 108 Abs 2 TKG) firmiert, ist für die Wahrung der Regulierungsaufgaben im Bereich der Telekommunikation zuständig (§ 108 Abs 1 TKG).[1154] Ihre Anteile sind zu 100 % dem Bund vorbehalten.

Die Telekom-Control GmbH hat sämtliche Aufgaben, die im Telekommunikationsgesetz und in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen der Regulierungsbehörde übertragen sind, wahrzunehmen sofern hiefür nicht die Telekom-Control Kommission zuständig ist (§ 109 TKG). In den Anmerkungen der Regierungsvorlage zu § 109 wird erwähnt, daß die Regulierungsbehörde für alle Aufgaben nach diesem Gesetz und den Verordnungen zuständig sein soll, ausgenommen Entscheidungen über "civil rights". Dafür ist eine weisungsfreie Kollegialbehörde, die Telekom-Control-Kommission (siehe unten) zuständig. Mit dieser Organisation soll eine Übereinstimmung mit der MRK erreicht werden.

Die Tätigkeit der Telekom-Control GmbH unterliegt der Aufsicht des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr (§ 117 Abs 1 TKG). Es besteht ein Weisungsrecht des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr an die Telekom-Control GmbH und Informationspflichten der Telekom-Control GmbH gegenüber dem Bundesminister.[1155] Der Aufsichtsrat der Telekom-Control GmbH wurde bereits eingerichtet.[1156]

Heinrich Otruba wurde zum Geschäftsführer, umgangssprachlich auch “Regulator” genannt, der Telekom Control GmbH, bestellt.[1157] Auch alle anderen wichtigen Positionen wurden bereits besetzt. Die Funktion als Streitschlichter zwischen Kunden und Betreibern von Telekommunikationsdiensten läßt eine Ausweitung des Personalstands auf über 50 Personen erwarten.[1158]

Als unabhängiges “Tribunal” im Sinn der MRK wird dieTelekom-Control-Kommission[1159] bei der Telekom-Control-GmbH eingerichtet. Die Weisungsfreiheit legt § 114 TKG ausdrücklich fest. Die Geschäftsführung der Telekom-Control-Kommission obliegt der Telekom-Control GmbH. Im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Telekom-Control-Kommission ist das Personal der Telekom-Control GmbH an die Weisungen des Vorsitzenden oder des in der Geschäftsordnung bezeichneten Mitgliedes gebunden (§ 110 Abs 2).

Die Zusammensetzung der Telekom-Control-Kommission wird in § 112 bestimmt:

§ 112 Abs 1 TKG: Die Telekom-Control-Kommission besteht aus drei Mitgliedern, die durch die Bundesregierung ernannt werden. Ein Mitglied hat dem Richterstand anzugehören. Bei seiner Bestellung hat die Bundesregierung auf einen Dreiervorschlag des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Bedacht zu nehmen. Die Bestellung der beiden anderen Mitglieder erfolgt über Vorschlag des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, daß ein Mitglied über einschlägige technische, das andere Mitglied über juristische und ökonomische Kenntnisse verfügt. Die Funktionsperiode der Telekom-Control-Kommission beträgt fünf Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig.

Des weiteren bestehen Unvereinbarkeitsbestimmungen (§ 112 Abs 3), Bestimmungen zum Auslagenersatz (§ 112 Abs 7) und Bestimmungen zur Vorgangsweise beim Ausscheiden aus der Kommission (§ 112 Abs 4 und Abs 6).

Die Aufgaben der Telekom-Control-Kommission sind in § 111 abschließend angeführt. Er lautet:

§ 111.Der Telekom-Control-Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:
Erteilung, Entziehung und Widerruf von Konzessionen sowie Zustimmung bei Übertragung und Änderungen von Konzessionen gemäß §§ 15, 16 und 23,
1. Genehmigung von Geschäftsbedingungen und Entgelten und Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 18,
2. Ermittlung des aus dem Universaldienstfonds zu leistenden finanziellen Ausgleichs gemäß § 29,
3. Feststellung des an den Universaldienstfonds zu leistenden Betrages gemäß § 30,
4. Feststellung, welcher Anbieter gemäß § 33 als marktbeherrschend einzustufen ist,
5. Festlegung der Bedingungen für die Zusammenschaltung im Streitfall gemäß §§ 37 und 38 und
6. Feststellung über die Nichteinhaltung des Quersubventionsverbotes gemäß § 44.


[1154] Die Homepage der Telekom Controll findet sich im Internet unter http://www.tkc.at
[1155]Telekom-Control GmbH,Tätigkeitsbericht 1997, Seite 2, im Internet unter http://www.tkc.at/web/TKCKomm.nsf/68cfc874f8022d9f4125660c007b99e9/a0e47631542d299f4125661200220a45/$FILE/_3ai278qb7ddimit32clp6ior8egg32e9p6tflcnq994_.pdf (Hier hat man eine sehr benutzerfreundliche URL gewählt. Anm. Des Autors)
[1156] Ihm gehören als Aufsichtsratsvorsitzender Ferdinand Lacina, und als Mitglieder Sektionschef Hermann Weber (Fernmeldebehörde), Sektionsleiter Josef Stiegler (Wirtschaftsministerium) und Sektionschef Gerhard Steger (Finanzministerium) an. Neun Bewerber für Konzessionen um Telephonnetz, Die Presse, 6.11.1997, S 21
[1157]Otruba Chef der Telekom Control, APA-Journal, 7.10.1997, im Internet unter http://www.apa.co.at/scripts/depot/hig/19971007DBI038.txt
[1158]Telekom-Control GmbH,Tätigkeitsbericht 1997, Seite 6
[1159] Die Kommission besteht aus dem Senatpräsidenten am OLG Wien Eckard Hermann, OMV-Aufsichtsratschef Oskar Grünwald und TU-Professor Gottfried Magerl. Neun Bewerber für Konzessionen um Telephonnetz, Die Presse, 6.11.1997, S 21
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