Communication Decency Act (CDA)

Der Communication Decency Act [398399], der im US-amerikanischen Telecommunication Act 1996 enthalten ist, stellt die weltweit erste nationale und detaillierte Regelung [400] von Inhalten im Internet dar. Zwar handelt es sich beim CDA um eine strafrechtliche Vorschrift, wegen der genauen Festlegung der Zulässigkeit staatlicher Inhaltskontrolle soll an dieser Stelle trotzdem kurz darauf eingegangen werden. Regelungsziel des CDA ist es, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Pornographie via Internet zu versagen. Deshalb wurden “obszöne und unanständige” Inhalte im Internet unter Strafe gestellt, falls diese wissentlich für Personen unter 18 Jahren zugänglich sind. Sie wurden deshalb unter Strafe gestellt, weil der amerikanische Supreme Court im Verfahren Reno v. ACLU [401] einige Bestimmungen des CDA als verfassungswidrig aufgehoben hat. [402]

Die Redefreiheit wird in den USA stets sehr hoch geschätzt und geschützt. Trotzdem sind Beschränkungen unter gewissen Ausnahmen möglich. Diese Ausnahmen dürfen aber generell nicht auf den Inhalt der Meinungsäußerung abstellen, sondern nur auf die Zeit, den Ort und die Art der Meinungsäußerung.

Beim Verfahren rund um die Verfassungswidrigkeit des CDA wurde die Kriminalisierung von “unanständigen” Inhalten bekämpft. Nicht bekämpft wurde das Verbreiten von obszönen Inhalten wie Pornographie. Mit seiner Entscheidung vom 26.Juni 1997 hob der Supreme Court die Beschränkung von unanständigen Inhalten als verfassungswidrig auf. Da der CDA kategorische Verbote ohne jede Einschränkung und ohne jede Rücksicht auf die Eigenarten des benutzten Mediums enthält, verstoßen die entsprechenden Passagen des CDA gegen den ersten Verfassungszusatz (First Amendement), der Redefreiheit garantiert.

Die Verwendung der unbestimmten Begriffe “indecent” und “parently offensive” schafft Unsicherheit. Dies ist im Effekt eine schwere Beeinträchtigung der Redefreiheit. Durch diese Unsicherheit kommt es nach Ansicht des Höchstgerichts zu wesentlichen Beschränkungen der Redefreiheit auch für Erwachsene. Dies ist aber untragbar, sofern nicht nachgewiesen wird, daß dies der einzige Weg ist, um das Regelungsziel umzusetzen. Dem Benutzer wäre es etwa zumutbar, entsprechende Suchsoftware einzusetzen, die den Abruf von einschlägigen Material verhindert und die Content-Provider zu verpflichten, solche Inhalte entsprechend für den Softwareeinsatz zu klassifizieren.

Darüber hinaus hält das Höchstgericht fest, daß das Internet kein “besonderes Medium” wie Fernsehen oder Radio sei, bei denen weitergehende inhaltliche Beschränkungen von Gesetzen verfügt werden können. Bei diesen “besonderen Medien” kann der Zuhörer, der zufällig einen bestimmten Sender eingeschaltet hat, vorher nicht wissen, was ihn erwartet. [403]

Im Internet stößt man aber trotz des umfassenden Angebotes von unsittlichem Material bis zur Hard-Core Pornographie nicht zufällig auf solche Inhalte, sondern es bedarf eines gezielten Suchvorganges, in dessen Verlauf man über den Inhalt in der Regel in irgendeiner Weise informiert wird.

Präsident Clinton hat angekündigt den CDA entsprechend dem Urteil neu formulieren zu lassen und die Entwicklung von Screeningsoftware [404] (z.B.: NetNanny, Cyberpatrol) voranzutreiben.


[398] Ausführlich zur Aufhebung des CDA “Supreme Court hebt Internetgesetz auf”, Kilches in MR 3/97, 131ff
[399] 47 U.S.C. § 223 et seq.
[400] Supreme Court hebt Internetgesetz auf, Kilches in MR 3/96, 131
[401] sämtliche Details des Verfahrens finden sich im Internet unter http://www.aclu.org/issues/cyber/trial/appeal.html
[402] Die Entscheidung findet sich im Wortlaut unter http://www.ciec.org/SC_appeal/opinion.shtml und unter http://www.aclu.org/court/renovacludec.html
[403] Mayer-Schönberger, Von den feinen Unterschieden, MR 5/97, 235f
[404] Es handelt sich hierbei um Programme, die Inhalte vor der der Anzeige nach Schlüsselwörtern durchsuchen und entsprechende Seiten blockieren.
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