Die WIPO Abkommen zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten vom Dezember 1996 (WCT und WPPT)

WIPO, die Weltorganisation für den Schutz geistigen Eigentums, ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Genf. Als eine von 16 spezialisierten Agenturen der UNO befaßt sie sich mit dem Schutz geistigen Eigentums. Darunter fällt industrielles Eigentum wie z.B. Markennamen, Erfindungen, originäre Produktionsmethoden, und ebenso künstlerisches Schaffen wie Literatur, Musik, visuelle Kunstwerke, Fotografie und audiovisuelle Produkte. 159 Staaten haben sich bislang der WIPO angeschlossen und ihre Gesetzgebung entsprechend den WIPO-Verträgen und des darin enthaltenen Freiraumes ausgerichtet.

Als Ausgangspunkt dient die Berner Konvention zum internationalen Schutz geistigen Eigentums, die 1886 von 10 Staaten ins Leben gerufen und 1967 aktualisiert wurde. [374]

Auf Grund der seitdem einher gegangenen technischen, kulturellen und sozialen Entwicklung sah man dringenden Bedarf, diese Konvention so zu erweitern, daß den neuen digitalen Medien Rechnung getragen wird. Im Vorfeld wurde vor allem von der Unterhaltungs- und Schallplattenindustrie, aber auch von den Softwareherstellern Druck auf eine rasche Erweiterung der Bestimmungen ausgeübt.

Der WIPO Copyright Treaty (WCT) wurde von der Diplomatischen Konferenz am 20. Dezember 1996, gleichzeitig mit dem WIPO Performances and Phonograms Treaty (WPPT), beschlossen. Beide Verträge beziehen sich vor allem auf die Einräumung des Rechts der Verbreitung von Kopien von Werken. Art 6 WCT und Art 8 und 12 des WPPT bestimmen ein ausschließliches Verbreitungsrecht, das sich auf Vervielfältigungs stücke, also körperliche Gegenstände bezieht.

Völlig neu ist die Bestimmung des Art 11 WCT und des entsprechenden Art 18 WPPT, die die Vertragspartner verpflichtet, einen juristischen Schutz gegen die Umgehung von technologischen Schutzmaßnahmen vorzusehen. Mit technologischen Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel der Verschlüsselung kann der Schutz von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten gesichert werden. Man konnte sich allerdings nicht auf einzelne Elemente dieses Schutzes einigen, so daß die Bestimmung recht allgemein gehalten ist.

Ebenfalls neu ist die Verpflichtung zum Schutz von sogenannter “Rights Management Information”. Sie wird in Art 12 WCT und Art 19 WPPT festgelegt. Bei Rights Management Information handelt es sich um dem elektronischen Dokument beigefügter Information, die zum Beispiel nähere Information zu dem Werk, dem Rechteinhaber und den Nutzungsbedingungen beinhaltet. [375] Verboten ist das Ändern oder Entfernen solcher zusätzlicher Informationen und das Verbreiten solcher Werke, bei denen der Verbreiter vom Fehlen solcher Information weiß. Die erwähnten Vorschriften enthalten allerdings keine Verpflichtung an die Vertragsstaaten zur Einführung solcher Rights Management Information.

Der WIPO Copyright Treaty [376] (WCT) ist ein Sonderabkommen im Sinn von Art 20 der RBÜ. Es gilt der weite Inländergrundsatz und der Mindestrechte nach Art 5 RBÜ [377]. Art 3 des WCT gewährt mit Hilfe eines Verweises das Formalitätenverbot der RBÜ. An gegenständlichen Regelungen bezieht sich der WCT auf urheberrechtliche Regelungen von Computerprogrammen ohne Rücksicht auf die Art und Form des Ausdrucks (Art 4 ) und Datensammlungen, die in jeder Form geschützt sind (Art 5).

Art 8 des WCT führt ein “Right of Communication to the Public” ein:
“Without prejudice to the provisions of Articles 11(1)(ii), 11bis(1)(i) and (ii), 11ter(1)(ii), 14(1)(ii) and 14bis(1) of the Berne Convention, authors of literary and artistic works shall enjoy the exclusive right of authorizing any communication to the public of their works, by wire or wireless means, including the making available to the public of their works in such a way that members of the public may access these works from a place and at a time individually chosen by them.”

Der Begriff “Right of Communication to the Public” bedeutet, der Öffentlichkeit ein Werk durch andere Mittel oder Vorgänge zugänglich zu machen als durch die Verbreitung von körperlichen Kopien. Die benützte Technologie kann analog oder digital sein, die Übermittlung kann durch elektromagnetische Wellen oder durch gerichtete optische Strahlen geschehen. [378] Von Bedeutung ist der Satz “members of the public may access these works from a place and at a time individually chosen by them.” [379] Damit wurde klargestellt, daß es sich bei diesem Recht nicht nur um Sendungen von festgelegten Programmen handelt und daß die Übertragung zu einer Öffentlichkeit erfolgt, die nicht dort anwesend ist, wo die “communication” ihren Ursprung hat. Die von Dittrich [380] zitierten Konferenzunterlagen führen unter Bemerkung 10.14 den Begriff “communication” noch näher aus: “ Das Wort “any” vor “communication to the public” betont die Breite des Begriffs. “Communication” bedeutet die Übertragung zu einer Öffentlichkeit, die nicht dort anwesend ist, wo die “communication” ihren Ursprung hat. “Communication” eines Werkes kann eine Serie von Übermittlungsakten und eine zeitweilige Speicherung einschließen, wenn eine solche Speicherung notwendig ist, um die Übermittlung vornehmen zu können; wird das gespeicherte Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, so bedeutet dieses Zugänglichmachen einen weiteren Akt einer “communication”, der die Zustimmung erfordert, wobei die Speicherung selbst vom Vervielfältigungsrecht abgedeckt wird.”

In Bemerkung 10.10 der Konferenzunterlagen (Seite 44) [381] wird ausgeführt, daß es urheberrechtlich relevant sei, den Zugang zu den Werken zu ermöglichen. Unwesentlich hingegen ist der Umfang des Angebots, die Übermittlungsverbindungen, die Möglichkeit für den Transport und das Ausfindigmachen der Signale. Es ist ferner unwesentlich, ob Kopien für den Benutzer verfügbar sind oder ob das Werk ihm lediglich wahrnehmbar und damit benutzbar gemacht wird. Eines der entscheidenden rechtspolitischen Ziele des zweiten Teils von Art 10 (die Bezeichnung Art 10 bezieht sich auf die Entwurfsfassung und entspricht dem endgültigen Art 8, Anmerkung des Autors) ist es klarzustellen, daß interaktive On-demand-Dienste darunter fallen. Eine Erschöpfung des Rechts der “communication to the public” gibt es nicht.

Diese erstmals in dieser Klarheit formulierte Bestimmung ist hauptsächlich auf Online-Nutzungen zugeschnitten und gewährt ein weitgefaßtes Wiedergaberecht. [382]

Die Gültigkeitsdauer des Schutzes von Lichtbildern wurde von 25 auf 50 Jahre angehoben.

Der WIPO Performance and Phonograms Treaty [383] (WPPT) bezieht sich auf die Rechte von “Performers”, wie Musiker, Sänger, Tänzer, Schauspieler oder andere, die eine vergleichbare öffentliche Aufführung bieten und die Tonaufzeichnung einer derartigen Performance, ausgenommen solche Tonaufzeichnungen, die Teil eines cinematografischen Werkes sind. Der Art 4 [384] WPPT gewährt einen, auf die “in diesem Vertrag besonders gewährten Rechte” beschränkten, Inländergrundsatz. Die Anwendung der Mindestrechte nach RBÜ ergibt sich aus einer gemeinsamen Erklärung zu Art 1 Abs 2 WPPT [385], das Formalitätenverbot aus Art 20 WPPT [386].

Der Artikel 5 [387] des WPPT legt erstmals in einem internationalen Vertrag “Moral Rights of Performers”, also Persönlichkeitsrechte der darstellenden Künstler, fest. Diese neu festgelegten Rechte entsprechen im wesentlichen den Vorschriften über den Schutz geistiger Interessen der Urheber nach dem österreichischen Urheberrechtsgesetz (§ 19-21 UrhG), beziehen sich aber auf Verwertungsberechtigte. Deren Persönlichkeitsrechte (§ 68 UrhG) sind im österreichischen Recht aber nicht soweit ausgeprägt wie die der Urheber. Diesbezüglich ist also jedenfalls Anpassungsbedarf festzustellen.

Artikel 6 [388] regelt die wirtschaftlichen Rechte der ausübenden Künstler. Ihnen steht das exklusive Recht zu, ihre nicht verkörperten Aufführungen zu senden oder, entsprechend dem Art 8 WCT “communication to the public” [389], der Öffentlichkeit mitzuteilen und ihre Aufführungen zu verkörpern.

Die Art 7 [390] und 11 [391] sehen ein ausschließliches Vervielfältigungsrecht der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller vor und gehen über die Bestimmungen der Rom-Konvention und des TRIPS-Abkommen hinaus. Es war auch vorgesehen, eine Klarstellung bezüglich elektronischer Vervielfältigungen in den Vertragstext aufzunehmen. Darüber konnte allerdings keine Einigung gefunden werden, so daß lediglich eine gemeinsame Erklärung vor Schluß der Konferenz angenommen werden konnte. Ihr zufolge sind Art. 9 RBÜ bzw. Art. 7 und 11 in Verbindung mit Art 16 [392] WPPT auch im digitalen Kontext vollständig anwendbar und stellt die Speicherung in digitaler Form in einem elektronischen Medium eine Vervielfältigung dar. [393]

In Art 15 [394] wird ein Vergütungsanspruch für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller fixiert, der sowohl für direkte als auch indirekte Nutzung des Werks gilt. Dieser Anspruch knüpft an den Gebrauch von “Phonograms”, die aus kommerziellen Gründen hergestellt werden, an, wobei Abs 4 des Art 15 festlegt, daß auch der Online-Abruf solcher Tonträger den Anspruch begründet.

Problematisch an den Absichten der WIPO dürfte sich vor allem die Umsetzung in das nationale Recht gestalten. Der Vorgang der Ratifikation ist nur sehr schleppend bis gar nicht in Gang gekommen. So trägt der WCT zwar die Unterschrift von 32 Staaten, ratifiziert wurden sie aber erst von einem Staat der Welt. [395] In den USA wurde der Ratifikationsantrag von dem Vorsitzenden des Justizausschusses Orrin Hatch in den Senat gebracht. Was anfangs als Routinevorgang geplant war, entfachte einen Meinungsstreit in der US Urheberrechtsindustrie, der die Ratifikation bis 1998 verzögern könnte [396].

Abzuwarten bleibt, wie diese internationalen Verträge in jeweils nationale Gesetze eingehen werden. Die Verträge der WIPO sind ja zunächst nur als Rahmenerklärungen zu sehen und lassen den einzelnen Staaten einen gewissen Freiraum, in welcher Form sie dann tatsächlich diese Absichtserklärung in national gültige Gesetze überführen. Für den Bereich der Europäischen Union hat die Kommission bereits einen Entwurf für eine Richtlinie betreffend die Harmonisierung von Urheberrechtsbestimmungen in der Informationsgesellschaft vorgelegt, der die Mitgliedsstaaten verpflichten wird, die wesentlichen Inhalte der beiden WIPO-Verträge umzusetzen. [397]


[374] siehe Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst in der Pariser Fassung von 1971
[375] siehe dazu unter Lösung : Digitale Wasserzeichen ?
[376] im Internet unter http://www.wipo.org/eng/diplconf/distrib/94dc.htm
[377] Die WIPO-Verträge zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten vom Dezember 1996, Von Lewinski, CR 7/97, 438
[378] Dittrich, Überlegungen zur “communication to the public” auf Grund des neuen WIPO-Urheberrechtsvertrages, in ÖSGRUM 20, S 153
[379] “Die Öffentlichkeit kann diese Werke von jedem gewünschten Ort und zu jeder gewünschten Zeit abrufen”, Übersetzung vom Autor
[380] Dittrich, Überlegungen zur “communication to the public” auf Grund des neuen WIPO-Urheberrechtsvertrages, in ÖSGRUM 20, S 156
[381] zitiert nach Dittrich, Überlegungen
[382] so im Ergebnis auch Von Lewinski, WIPO-Verträge
[383] im Internet unter http:// www.wipo.org/eng/diplconf/distrib/95dc.htm
[384] Article 4 ,National Treatment
(1) Each Contracting Party shall accord to nationals of other Contracting Parties, as defined in Article 3(2), the treatment it accords to its own nationals with regard to the exclusive rights specifically granted in this Treaty, and to the right to equitable remuneration provided for in Article 15 of this Treaty.
(2) The obligation provided for in paragraph (1) does not apply to the extent that another Contracting Party makes use of the reservations permitted by Article 15(3) of this Treaty.
[385] Die WIPO-Verträge zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten vom Dezember 1996, Von Lewinski, CR 7/97, 439
[386] Article 20, Formalities
The enjoyment and exercise of the rights provided for in this Treaty shall not be subject to any formality.
[387] Article 5, Moral Rights of Performers
(1) Independently of a performer's economic rights, and even after the transfer of those rights, the performer shall, as regards his live aural performances or performances fixed in phonograms, have the right to claim to be identified as the performer of his performances, except where omission is dictated by the manner of the use of the performance, and to object to any distortion, mutilation or other modification of his performances that would be prejudicial to his reputation.
(2) The rights granted to a performer in accordance with paragraph (1) shall, after his death, be maintained, at least until the expiry of the economic rights, and shall be exercisable by the persons or institutions authorized by the legislation of the Contracting Party where protection is claimed. However, those Contracting Parties whose legislation, at the moment of their ratification of or accession to this Treaty, does not provide for protection after the death of the performer of all rights set out in the preceding paragraph may provide that some of these rights will, after his death, cease to be maintained.
(3) The means of redress for safeguarding the rights granted under this Article shall be governed by the legislation of the Contracting Party where protection is claimed.
[388] Article 6, Economic Rights of Performers in their Unfixed Performances
Performers shall enjoy the exclusive right of authorizing, as regards their performances:
(i) the broadcasting and communication to the public of their unfixed performances except where the performance is already a broadcast performance; and
(ii) the fixation of their unfixed performances.
[389] Artikel 2 (g) des WPPT definiert den Ausdruck ”communication to the public” als the transmission to the public by any medium, otherwise than by broadcasting, of sounds of a performance or the sounds or the representations of sounds fixed in a phonogram. For the purposes of Article 15, ”communication to the public” includes making the sounds or representations of sounds fixed in a phonogram audible to the public.
[390] Article 7, Right of Reproduction
Performers shall enjoy the exclusive right of authorizing the direct or indirect reproduction of their performances fixed in phonograms, in any manner or form.
[391] Article 11, Right of Reproduction
Producers of phonograms shall enjoy the exclusive right of authorizing the direct or indirect reproduction of their phonograms, in any manner or form.
[392] Article 16, Limitations and Exceptions
(1) Contracting Parties may, in their national legislation, provide for the same kinds of limitations or exceptions with regard to the protection of performers and producers of phonograms as they provide for, in their national legislation, in connection with the protection of copyright in literary and artistic works.
(2) Contracting Parties shall confine any limitations of or exceptions to rights provided for in this Treaty to certain special cases which do not conflict with a normal exploitation of the performance or phonogram and do not unreasonably prejudice the legitimate interests of the performer or of the producer of the phonogram.
[393] Die WIPO-Verträge zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten vom Dezember 1996, Von Lewinski, CR 7/97, 440
[394] Article 15 Right to Remuneration for Broadcasting and Communication to the Public
(1) Performers and producers of phonograms shall enjoy the right to a single equitable remuneration for the direct or indirect use of phonograms published for commercial purposes for broadcasting or for any communication to the public.
(2) Contracting Parties may establish in their national legislation that the single equitable remuneration shall be claimed from the user by the performer or by the producer of a phonogram or by both. Contracting Parties may enact national legislation that, in the absence of an agreement between the performer and the producer of a phonogram, sets the terms according to which performers and producers of phonograms shall share the single equitable remuneration.
(3) Any Contracting Party may in a notification deposited with the Director General of WIPO, declare that it will apply the provisions of paragraph (1) only in respect of certain uses, or that it will limit their application in some other way, or that it will not apply these provisions at all.
(4) For the purposes of this Article, phonograms made available to the public by wire or wireless means in such a way that members of the public may access them from a place and at a time individually chosen by them shall be considered as if they had been published for commercial purposes.
[395] Dies bezieht sich auf den Stand vom 28. Oktober 1997. Zum aktuellen Stand der Ratifizierung des WCT siehe http://www.wipo.org/eng/ratific/s-copy.htm, zum Stand des WPPT siehe http://www.wipo.org/eng/ratific/s-perf.htm
[396] Copyright bill splits PC industry, Margie Wylie, Cnet, 29. August 1997, http://www.news.com/News/Item/0,4,13831,00.html
[397] Siehe dazu in dieser Arbeit unter Entwurf der Richtlinie zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten in der Informationsgesellschaft COM (97)628
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